Immobilienmakler Step by Step -> Von der Maklersuche bis zum Immobilienverkauf
Eine Immobilie zu verkaufen, ist gar nicht so einfach, wie es vielleicht auf den ersten Blick erscheint. Da spart Ihnen ein seriöser Makler auf der Suche nach dem passenden Käufer viel Zeit und Nerven – egal, ob es sich um Ihr Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück handelt. Immobilienmakler sind wichtige Dienstleister, die über umfangreiche Kenntnisse des lokalen Marktes verfügen. Doch wie finden Sie einen geeigneten Makler und was gilt es beim Vertrag zu beachten?
Ist ein Makler für den Verkauf einer Immobilie notwendig?
Generell ist zum Verkauf einer Immobilie kein Makler notwendig. In der Tat haben schon viele Menschen ihr Haus ohne Makler verkauft. Die entscheidende Frage ist jedoch nicht, ob Sie Ihre Immobilie selbst veräußern können, sondern wie Sie diese zum besten Preis verkaufen, ohne unendlich viel Zeit und Mühe zu investieren. Und genau da zeigt die Erfahrung, dass ein engagierter, professioneller Makler eine große Hilfe sein kann. Er steht Ihnen von Anfang an bis zum Verkauf mit kompetentem Rat und Tat zur Seite. Dabei trägt er die Vermarktungskosten selbst und bekommt nur bei Erfolg ein Honorar.
Wie finde ich einen Makler für meine Immobilie?
Immobilienmakler finden Sie nicht nur im Branchenbuch, sondern auch im Kleinanzeigenteil der lokalen Tages- oder Wochenzeitung. In der Regel beginnt die Suche nach einem Immobilienmakler im Internet. Ohne Immobilienplattformen kommen Makler heutzutage nicht mehr aus. Am besten gehen Sie selbst online und machen sich schlau, wer in Ihrer Gegend als Makler inseriert. Welche Makler sich sichtlich bemühen, ihre Objektangebote ansprechend und aussagekräftig zu gestalten, ist leicht herauszufinden. Und wenn Sie sich davon angesprochen fühlen, dann wird das ein Kaufinteressent wahrscheinlich auch tun.
Eine gute Möglichkeit ist auch, Bekannte, Arbeitskollegen oder Nachbarn nach einer Empfehlung zu fragen. Denn ein Dienstleister vor Ort kann den aktuellen Markt meist besonders gut einschätzen. Sehen Sie sich vor dem Kontakt zunächst den Internetauftritt der Dienstleister an, die in die engere Wahl gekommen sind. Dort bekommen Sie einen ersten Überblick, ob der Makler einen vertrauenswürdigen Eindruck macht.
Unser Rat
Verlassen Sie sich aber niemals auf gute Bewertungen. Gerade im Internet ist nicht alles so, wie es auf den ersten Blick erscheint. Machen Sie sich unbedingt selbst ein Bild von Ihrem Gegenüber und stellen Sie Fragen, Fragen, Fragen.
Woran erkenne ich einen guten Makler?
Immobilienmakler gehören zu den Berufsgruppen, denen ein negatives Image anlastet. Das mag daran liegen, dass keine spezifische Berufsausbildung notwendig ist, um den Beruf des Immobilienmaklers ausführen zu dürfen. Natürlich gibt es unter den Maklern – wie auch in jeder anderen Branche – schwarze Schafe. Eine Verallgemeinerung täte jedoch vielen seriösen Dienstleistern unrecht. Doch wie finden Sie nun einen guten Makler? Als Laie kann es schwierig sein, einen guten von einem weniger geeigneten Immobilienmakler zu unterscheiden. Denn wie viel Erfahrung der Makler hat, ob er über die notwendigen Sachkenntnisse und ein gutes Verhandlungsgeschick verfügt, ist oft nicht so leicht ersichtlich.
Wenn Sie also auf Nummer sicher gehen wollen, dass Ihr Gegenüber etwas vom Geschäft versteht, wenden Sie sich am besten an einen Immobilienkaufmann oder einen Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft. Diese Makler haben eine fundierte Berufsausbildung durchlaufen. Eine Alternative bildet ein abgeschlossenes Studium in der Immobilienwirtschaft. Formal benötigen Makler jedoch nur eine Genehmigung gemäß § 34c der Gewerbeordnung, die beim Ordnungsamt beantragt werden kann.
Nehmen Sie ausschließlich ortserfahrene/-ansässige Makler in die engere Auswahl, die bereits ähnliche Immobilien in Ihrer Stadt verkauft haben. Ein erfahrener Makler verfügt über umfangreiche Kenntnisse des lokalen Immobilienmarktes, erstellt eine präzise Wertermittlung und betreut Sie professionell und routiniert. Vergleichen Sie die Leistungen der verschiedenen Makler, bevor Sie einen Vermittler mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen.
Checkliste für den Immobilienmakler
Um Ihnen die Entscheidung zu vereinfachen, haben wir eine Checkliste zusammengestellt, was einen guten Immobilienmakler ausmacht:
- Verkauft der Makler häufig ähnliche Immobilien in Ihrem Ort oder der Stadt?
- Welche Ausbildung kann der Makler nachweisen?
- Beherrscht er die verschiedenen Verfahren zur Wertermittlung der Immobilie oder ist er auch als Sachverständiger oder Gutachter für Immobilien tätig?
- Hat er sich vor der Wertermittlung eingehend mit der Immobilie befasst? Gab es einen Vor-Ort-Termin, bei dem er das Haus oder die Wohnung eingehend geprüft hat?
- Hat der Makler bei der Besichtigung auf Mängel hingewiesen und eventuell Vorschläge zur Beseitigung gemacht?
- Hat der Makler langjährige Verkaufserfahrungen? Kann er Referenzen nachweisen?
- Trägt er alle Vermarktungskosten aus eigener Tasche und lässt sich ausschließlich bei Erfolg durch eine vorher vereinbarte Provision bezahlen?
- Ist die Wertermittlung für Sie nachvollziehbar?
- Mit welchem Preis möchte der Makler auf dem Markt anbieten und hält er diesen Preis für durchsetzbar?
- Kümmert sich der Makler um fehlende Unterlagen oder einen Energieausweis?
- Sehen die Exposés ansprechend und hochwertig aus? Sind sie aussagekräftig?
- Gibt es Vorschläge vonseiten des Maklers für eine bessere Präsentation Ihrer Immobilie?
- Spricht der Makler mit Ihnen über sein Verkaufskonzept und Zielgruppen?
- Verfügt der Makler über eine Datenbank mit möglichen Interessenten, auf die er zurückgreifen kann?
- Führt der Makler die Besichtigungen selbst durch und wann bietet er Termine an?
- Wie viel Zeit nimmt sich der Makler für Besichtigungstermine und geht er auf Fragen der Kaufinteressenten ein?
- Wie und wann werden Sie über die Fortschritte beim Verkauf informiert?
- Bereitet er den Kaufvertrag vor und ist beim Notartermin anwesend?
- Ist der Makler bei der Übergabe dabei und erstellt ein Übergabeprotokoll?
Unser Rat
Neben der fachlichen Kompetenz sollte auch die Chemie zwischen Ihnen und dem Makler stimmen, damit die Zusammenarbeit reibungslos funktioniert. Haben Sie den Eindruck, dass der Makler nur einen sehr hohen Preis oder schnellen Verkauf in Aussicht stellt, ist Skepsis angeraten.
Wie kontaktiere ich einen Makler?
In der Regel findet der erste Kontakt mit dem Makler telefonisch oder auch per E-Mail statt. Sie informieren den Makler über Ihre Verkaufsabsicht und vereinbaren einen persönlichen Termin, bei dem die Verkaufsziele und Verkaufsbedingungen besprochen werden. Dies kann entweder direkt im Objekt oder auch im Büro des Maklers stattfinden. Bei einem Treffen im Maklerbüro können Sie sich von den Örtlichkeiten und der professionellen Arbeitsweise überzeugen. Ein seriöser Makler benötigt außerdem eine Objektbesichtigung, um eine korrekte Wertermittlung erstellen zu können. Denn nur, wenn er mit sämtlichen Details vertraut ist, kann er den Wert Ihres Eigenheims ermitteln. Das geschieht für Sie kostenlos. Selbstverständlich stehen auch wir Ihnen mit einer kostenlosen Online-Wertermittlung zur Verfügung. Füllen Sie einfach das entsprechende Formular aus und Sie erhalten eine fundierte Auskunft zum Immobilienwert Ihres Objektes. Probieren Sie es aus!
Wie beauftrage ich den Makler?
Grundsätzlich ist beim Abschluss eines Maklervertrages keine schriftliche Form vorgeschrieben. Ein Profi formuliert Ihren Auftrag jedoch immer schriftlich und hält ein Minimum an Vereinbarungen für den Verkauf Ihres Eigenheims fest. Das schafft von Anfang an klare Bedingungen, sowohl für Sie als Verkäufer als auch für den Makler selbst. Sind alle Rechte und Pflichten eindeutig festgelegt, können damit Missverständnisse und spätere Streitigkeiten vermieden werden. Zu den wichtigsten Vereinbarungen im Maklervertrag gehören:
- Daten des Objektes
- Laufzeit des Vertrages, Kündigungs- und Verlängerungsvereinbarungen
- Provisionshöhe
- Fälligkeit der Provision
- Tätigkeitsumfang des Maklers
Unser Hinweis
Haben Sie als Eigentümer bereits selbst Interessenten für die Immobilie, nehmen Sie diese separat im Vertrag mit auf, um in diesem Fall vom Provisionsanspruch freigestellt zu werden.
Wie viele Makler darf man beauftragen?
Ob Sie nur einen oder mehrere Makler beauftragen, hängt sowohl von Ihren Wünschen als auch vom Makler selbst ab. Bevorzugen Sie die Variante mit mehreren Maklern, die unabhängig voneinander Ihre Immobilie auf dem Markt anbieten, muss das in allen Verträgen so festgehalten werden. Allerdings ist diese Vorgehensweise nur bedingt empfehlenswert.
Denn wenn viele unterschiedliche Vermittler Ihre Immobilie auf den einschlägigen Portalen oder in der Zeitung veröffentlichen, werden die potenziellen Käufer das natürlich sehr schnell bemerken. Es könnte der Eindruck entstehen, dass Sie womöglich gezwungen sind, die Immobilie zu veräußern. In den meisten Fällen ist daher ein Alleinauftrag die bessere Entscheidung, zumal dieser nicht selten eine ganze Reihe an kostenlosen Zusatzleistungen vonseiten des Maklers beinhaltet.
Was ist der Unterschied zwischen einem Makler, Gutachter und Vermittler?
Die Aufgabe eines Immobilienvermittlers besteht darin, Immobilienkäufer und -verkäufer erfolgreich zusammenzubringen. Dazu übernimmt er verschiedene Aufgaben rund um den Verkauf von Immobilien. Der Begriff Vermittler wird vielfach auch von Maklern für Ihre Tätigkeit verwendet und ist deshalb in der Regel synonym zu verwenden. Zudem ermittelt der Makler den Wert der Immobilie. Diese Wertermittlung gilt als unverbindlich und wird von Behörden oder Gerichten nicht anerkannt. Makler und Vermittler arbeiten nahezu ausnahmslos auf Erfolgsbasis. Ihre Dienstleistung ist damit so lange kostenfrei, bis es zu einem Vertragsabschluss zwischen Käufer und Verkäufer kommt.
Ein Immobiliengutachter oder -sachverständiger hingegen bewertet eine Immobilie und erstellt abschließend ein entsprechendes Wertgutachten (ähnlich wie man es auch selbst testweise machen kann mit der Verkehrswert berechnen Formel). Je nach Voraussetzung, die der Gutachter erfüllt, haben diese Wertgutachten auch vor Behörden und Gerichten Bestand. Die Arbeit eines Gutachters ist mit Gebühren verbunden, allerdings ist deren Höhe nicht gesetzlich festgeschrieben. Um einen Verkauf des Hauses, der Wohnung oder des Grundstückes kümmert sich ein Immobiliengutachter nicht. Es sei denn, er ist zusätzlich als Makler oder Vermittler tätig.
Unser Rat
Weder Makler, Vermittler noch Gutachter sind geschützte Berufsbezeichnungen. Lassen Sie sich deshalb entsprechende Qualifikationen nachweisen.
Welche Pflichten haben Immobilienmakler und Verkäufer?
Beauftragen Sie als Eigentümer einer Immobilie einen Makler damit, einen Kaufinteressenten für Ihr Objekt zu suchen, schließen Sie mit ihm einen Maklervertrag. Neben den Punkten, die schwarz auf weiß im Vertrag aufgeführt sind, bedingt diese Zusammenarbeit zudem Sorgfalts- und Treuepflichten beider Vertragspartner. So müssen Sie als Verkäufer den Makler über alles informieren, was für den Verkauf wesentlich ist. Dazu gehört auch, dass Sie keine Ihnen bekannten Schäden oder Mängel verschweigen dürfen.
Im Gegenzug ist der Makler dazu verpflichtet, Sie als Auftraggeber über alle ihm bekannten Umstände aufzuklären, die vertragsrelevant sind. Natürlich gilt das nur in dem Maße, in dem das dem Makler möglich ist. Verschweigt der Makler wissentlich etwas, kann er dafür haftbar gemacht werden. Andererseits ist ein Makler nicht zwingend verpflichtet, für den Veräußerer tägig zu werden. Den Erfolg seiner Bemühungen kann er ohnehin nicht garantieren. Im umgekehrten Fall besteht auch für für Sie als Auftraggeber keine Verpflichtung, eine Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages wahrzunehmen.
Wie viel Provision bekommt der Makler?
Ein seriöser Makler geht bei allen anfallenden Kosten in Vorleistung und verlangt niemals eine Vorauszahlung. Eine Vergütung, Provision oder Courtage genannt, erfolgt ausschließlich bei einer erfolgreichen Vermittlung. Wie hoch die Maklerprovision ausfällt, ist in Deutschland regional sehr unterschiedlich geregelt. Je nach Lage des Objektes sind Provisionen zwischen drei und sechs Prozent des Verkaufspreises der Immobilie üblich. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Generell unterscheidet man zwischen:
- Innenprovision (Verkäufercourtage): nur der Verkäufer trägt die Provisionskosten
- Außenprovision (Käufercourtage): ausschließlich der Käufer trägt die Kosten des Maklers
- Mischprovisionen: in vielen Bundesländern teilen sich Käufer und Verkäufer die ortsübliche Provision
Ein seriöser Immobilienmakler spricht das Thema Provision aktiv an und schlägt eine mögliche Vereinbarung vor. Schließlich wollen und müssen Sie als Verkäufer wissen, was die Dienstleistung kostet.
Was ist eine Nachweisbestätigung?
Damit der Immobilienmakler einen Anspruch auf die Provision erheben kann, muss er nachweisen können, dass aufgrund seines Tätigwerdens ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Dabei ist der Makler verpflichtet, von Anfang an Beweise zu sichern, dass er diese Leistung auch tatsächlich erbracht hat. Einer der häufigsten Gründe gegen einen Provisionsanspruch ist, dass der Käufer das Objekt bereits kennt. Daher verlangen viele Makler eine schriftliche Nachweisbestätigung. Der Kaufinteressent bestätigt damit, dass die Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages vom Makler herbeigeführt wurde. In den meisten Fällen wird in der Nachweisbestätigung auch noch einmal explizit auf die Provisionspflicht hingewiesen. In der Nachweisbestätigung werden folgende Dinge festgehalten:
- Datum
- Name und Anschrift des Kaufinteressenten
- Name und Anschrift des Maklers
- Art und Anschrift/Lage des Objektes
- Name des Verkäufers
- eventuell Provisionsvereinbarungen
Wie lange bin ich an den Makler gebunden?
Zunächst müssen alle relevanten Unterlagen zusammengetragen, eine genaue Inspektion der Immobilie vor Ort durchgeführt und der Immobilienwert ermittelt werden, bevor der Makler ein Exposé erstellen und mit Ihrem Objekt auf den Markt gehen kann. Und ein Käufer ist auch nicht von heute auf morgen gefunden. Bis dann womöglich die Finanzierung geklärt und der Notarvertrag soweit vorbereitet ist, dass der Verkauf abgeschlossen werden kann, gehen gut und gerne ein paar Monate ins Land. Eine gute Vorbereitung ist Gold wert, deshalb sollten Sie dem Makler genügend Zeit einräumen. Natürlich strebt der Makler einen zügigen Verkauf an, denn schließlich geht es ja auch um seine Courtage.
- erhält der Vertrag keine Befristung, gilt er auf unbestimmte Zeit
- üblich ist eine Mindestlaufzeit von 4 bis 6 Monaten bei Alleinaufträgen
- im Einzelfall bis zu einem Jahr (bei exklusiven oder außergewöhnlichen Immobilien)
- einfache Makleraufträge laufen in der Regel unbefristet
Unser Hinweis
Der Makler hat auch nach Vertragsende Anspruch auf die Provision, wenn er den Auftrag innerhalb der Vertragslaufzeit erfüllt hat, der Kaufvertrag jedoch erst nach deren Beendigung abgeschlossen wird.
Welche Vertragsarten mit dem Makler gibt es?
Sie können den Makler auf unterschiedliche Weise beauftragen. Alle diese Makleraufträge haben ihre Vor- und Nachteile:
Einfacher Maklerauftrag
Ein einfacher Maklervertrag besteht, sobald Sie einen Makler formlos mit der Vermarktung Ihrer Immobilie beauftragen. Bei dieser Vertragsart haben Sie das Recht, den Immobilienverkauf an weitere Makler zu übertragen und auch selbst tätig zu werden. Sie lässt Ihnen damit die größtmögliche Freiheit und verpflichtet Sie zu nichts. Verkaufen Sie Ihr Haus selbst, schulden Sie dem Makler keine Maklerprovision. Allerdings dürfen Sie bei diesem allgemeinen Vertrag nicht erwarten, dass der Makler sich besonders engagiert. Rein rechtlich ist er nicht verpflichtet, tatsächlich für Sie tätig zu werden.
Unser Rat
Häufig begehen Immobilienverkäufer den Fehler, gleich mehrere Makler mit der Vermarktung ihrer Immobilie zu beauftragen. Sie hoffen, dass in diesem Fall einer dieser Makler schon einen Käufer bringen wird. Andererseits wird der Vermittler zögern, sich ernsthaft um die Vermarktung zu bemühen, denn schließlich kann in der Zwischenzeit ein Kollege einen Interessenten gefunden haben und der ganze Aufwand war umsonst.
Einfacher Alleinauftrag
Engagierte Immobilienmakler werden versuchen, mit Ihnen einen Makleralleinauftrag abzuschließen. In diesem verpflichtet sich der Makler schriftlich, für den Verkauf des Hauses tätig zu werden. Sollten Sie die Befürchtung haben, dass der Makler Ihre Immobilie dann womöglich zu jedem Preis verkaufen wird, damit er die Courtage erhält, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Für Sie ist mit der Unterschrift unter einen Makleralleinauftrag keine Verkaufsverpflichtung verbunden. Im Gegenzug verpflichten Sie sich, keine weiteren Makler parallel zu beauftragen. Es steht Ihnen bei einem einfachen Makleralleinauftrag jedoch in der Regel frei, Ihr Haus privat zu veräußern, ohne dass der Makler Anspruch auf Provision hat.
Qualifizierter Makleralleinauftrag
Bei einem qualifizierten Alleinauftrag mit dem Makler verpflichten Sie sich zusätzlich, alle Kaufinteressenten, die privat an Sie herantreten, an den Immobilienmakler zu verweisen. Dieser übernimmt dann alle Vertragsverhandlungen. In diesem Fall hat der Makler die besten Chancen, eine Provision zu verdienen. Diese Sicherheit, dass niemand anderes tätig werden darf und der Verkauf in jedem Fall über den Makler laufen muss, sind ein gutes Motiv für den Vermittler, sich besonders ins Zeug zu legen. In der Praxis arbeiten professionelle Immobilienmakler deshalb ausschließlich mit einem qualifizierten Alleinauftrag.
Welche Unterlagen braucht der Makler?
Ein guter Immobilienmakler weiß, welche Unterlagen er benötigt und wird diese auch in kurzer Zeit selbst beschaffen können. Damit aber nicht zu viel Zeit ins Land zieht, halten Sie diese möglichst schon im Vorfeld bereit. Ohne vollständige Objektunterlagen kann der Makler weder eine Wertermittlung durchführen, noch mit den Verkaufsaktivitäten beginnen. Fehlt noch etwas, stellen Sie dem Makler einfach eine Vollmacht aus. Zu den notwendigen Unterlagen gehören:
- Grundbuchauszüge
- Nachweis über Nutzungs- und Wohnrechte
- Lageplan
- Baupläne und Baubeschreibung (vollständig!)
- Baugenehmigung
- genehmigter Bebauungsplan
- Nutz-, Wohn- und unbebaute Fläche
- bei neueren Gebäuden: Abnahmebescheinigung der Baubehörde
- eingetragene Grundschulden
- Energieausweis
- Bestätigung der Grundstücksvermessung
- Kaufverträge im Original
- Versicherungsunterlagen
Zusätzlich bei Eigentumswohnungen:
- Teilungserklärung
- sämtliche Protokolle der Eigentümerversammlung
- Höhe der Instanthaltungsrücklage
- aktueller Wirtschaftsplan
- Hausordnung
- Abrechnungen
Hinzu kommen eventuell von Ihnen als Verkäufer erstellte Listen über:
- Betriebskosten (inkl. aktuellem Grundsteuerbescheid)
- Instanthaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
- Sanierungsmaßnahmen
Ist der Makler bei der Übergabe dabei?
Qualifizierte Immobilienmakler übernehmen ein breites Spektrum an Dienstleistungen bei der Vermittlung Ihrer Immobilie. Und da ist bei Kaufvertragsunterzeichnung eben noch nicht Schluss. Der Makler bleibt auch weiterhin Ansprechpartner für den Käufer und Verkäufer. Vollständig abgewickelt ist der Immobilienverkauf erst bei der Übergabe des Objektes an den neuen Eigentümer. Deshalb sind gute Makler bei der Schlüsselübergabe anwesend oder übergeben diesen in Ihrem Auftrag. Bei der Übergabe führt der Makler zudem ein Übergabeprotokoll, in dem festgehalten wird, ob auch alles wie vertraglich vereinbart übergeben wird. Das ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, dennoch hat es sich bewährt, einen unabhängigen Dritten als Zeugen bei der Übergabe dabeizuhaben.
Kann ich den Maklerauftrag zurückziehen?
Sie haben einen Immobilienmakler mit dem Verkauf Ihres Objektes beauftragt und möchten den Maklervertrag kündigen? Ob und zu welchen Bedingungen das möglich ist, hängt von der Vertragsart ab. Gegebenenfalls sind im Einzelfall spezielle Bedingungen vereinbart. Ist dies nicht der Fall, gibt es verschiedene Optionen. Eine Kündigung sollte immer in Schriftform erfolgen und am besten per Fax oder Einschreiben versendet werden.
1. Kündigung eines unbefristeten Maklervertrages
Haben Sie einen Maklervertrag ohne zeitliche Begrenzung abgeschlossen, können Sie diesen jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung ist ab der Zustellung wirksam, sodass der Vermittler unverzüglich alle Verkaufsaktivitäten einstellen muss.
2. Kündigung eines befristeten Maklervertrages
In der Regel bieten seriöse Makler einem Eigentümer befristete Verträge an. Haben Sie also einen zeitlich begrenzten Maklervertrag unterschrieben, so hat der Makler auch das Recht, Ihre Immobilie innerhalb dieser Vertragslaufzeit auf dem Markt anzubieten. Die Vertragsbindung endet mit der vereinbarten Frist, insofern Sie nicht vereinbart haben, dass sich der Maklervertrag nach deren Ablauf automatisch verlängert. Liegt der Zeitpunkt bereits nach dem Fristablauf, endet der Vertrag mit Ihrer Kündigung.
3. Außerordentliches Kündigungsrecht
Möchten Sie Ihren Maklervertrag während des Befristungszeitraums kündigen, können Sie gegebenenfalls von Ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Diese fristlose Kündigung setzt jedoch einen triftigen Grund voraus, der eine Fortsetzung der Zusammenarbeit für Sie unzumutbar macht. Das kann der Fall sein, wenn der Makler seine Pflichten in schwerwiegender Weise verletzt.
Beispiele:
- der Makler bewirbt Ihr Objekt nicht
- er führt keine Besichtigungen durch, obwohl nachweislich Interessenten da sind
- der Makler drückt den Preis, um das Objekt selbst zu kaufen oder es einem Bekannten zu vermitteln
- der Makler hat Sie nachweislich nicht oder falsch aufgeklärt
4. Nichtigkeit des Maklervertrages
Es gibt immer wieder Fälle, in denen der Maklervertrag nichtig ist.
- Notaren und Rechtsanwälten ist es nicht erlaubt, als Makler tätig zu sein
- tun sie es dennoch, steht ihnen keine Courtage zu
- bei Provisionswucher (insofern die Provisionsvereinbarung deutlich über dem ortsüblichen Niveau liegt)
5. Widerrufsrecht
Wie bei allen Verträgen sieht auch das Maklerrecht vor, dem Kunden ein Widerspruchsrecht einzuräumen. Der Maklervertrag kann widerrufen werden, insofern er in den Arbeits- oder Privaträumen des Kunden abgeschlossen wurde. Möglicherweise haben Sie außerdem ein Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzrecht, wenn der Maklervertrag per Brief, E-Mail oder anderen elektronischen Medien zustande gekommen ist. Die Frist hierfür beträgt 14 Tage.
Sind Maklergebühren steuerlich absetzbar?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Maklerprovision von der Steuer abgesetzt werden. Beim Kauf eines Eigenheims gehört die Provision zu den sogenannten Anschaffungsnebenkosten. Zieht der Käufer selbst in das Haus oder die Wohnung, kann er die Maklercourtage nicht absetzen. Wird das Eigenheim jedoch vermietet, kann die Provision in die Abschreibung der Immobilie mit einfließen und sich somit steuermindernd auswirken. Verkäufer, die Ihre Immobilie vor dem Verkauf selbst bewohnt haben, gehen bei der Steuer ebenfalls leer aus. Handelt es sich jedoch um ein Mietobjekt und liegt der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren, kann die Maklerprovision die zu zahlenden Spekulationssteuer reduzieren.
8 Tipps für die Zusammenarbeit mit dem Makler
- Suchen Sie Ihren Immobilienmakler sorgfältig aus. Nicht immer ist der Erstbeste oder der Platzhirsch auf dem Markt die beste Wahl. Achten Sie sowohl auf Kompetenz (beispielsweise durch eine fundierte Ausbildung), aber auch darauf, dass der Makler Ihnen sympathisch ist. Denn schließlich müssen Sie mit ihm zusammenarbeiten und sind für lange Zeit an ihn gebunden.
- Beauftragen Sie nicht den Makler, der Ihnen den höchsten Preis für Ihre Immobilie verspricht, sondern lieber denjenigen, der sich gut auf dem Markt auskennt und über ausreichende Fachkenntnisse verfügt.
- Der Makler wird nur dann sein Bestes geben, Ihr Haus zum bestmöglichen Preis zu verkaufen, wenn er sicher sein kann, auch dafür entlohnt zu werden. Das wird er nur tun, wenn Sie einen Alleinauftrag mit ihm abschließen.
- Lassen Sie sich umfassend aufklären und vom Makler beraten. Fragen Sie nach allen Leistungen, die bei einem Vertragsabschluss inbegriffen sind, und halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich im Vertrag fest.
- Unterstützen Sie den Makler so gut wie möglich, indem Sie ihm die Unterlagen zur Verfügung stellen und alle Informationen liefern, die er über die Immobilie wissen muss. Verschweigen Sie nichts, vor allem keine Mängel.
- Halten Sie sich möglichst an die Ratschläge des Maklers. Er hat Erfahrungen damit, ob sich beispielsweise eine kleine Verschönerungsmaßnahme positiv auf den Verkauf auswirkt.
- Sorgen Sie bei Besichtigungen für Wohlfühlatmosphäre. Denn oft reichen bereits Sekunden aus, um sich für oder gegen eine Immobilie zu entscheiden. Lassen Sie den Makler die Besichtigung führen und nehmen Sie nur dann am Gespräch teil, wenn das ausdrücklich gewünscht ist.
- Lassen Sie den Makler seinen Job machen und halten Sie sich an die Vereinbarungen. Ergreifen Sie keinesfalls Eigeninitiative, wenn Ihnen der Verkauf zu langsam geht. Missfällt Ihnen eine Vorgehensweise, besprechen Sie das lieber direkt mit dem Makler in aller Ruhe.
Fazit
Der Verkauf einer Immobilie kostet nicht nur sehr viel Zeit, es verlangt auch fachliche Kompetenzen. Gerade für Laien ist die Zusammenarbeit mit einem professionellen Dienstleister daher eine gute Investition. Damit diese Zusammenarbeit erfolgreich verläuft, sollten Sie sich vor der Unterschrift unter den Maklervertrag gut informieren, ob Sie es auch tatsächlich mit einem kompetenten Immobilienmakler zu tun haben und ob der Vertrag auch alle Details enthält, die Sie besprochen haben.